Wenn die Krankenkasse Ihnen oder Ihrem Sanitätshaus die Ablehnung oder die Abänderung des beantragten Hilfsmittels nur telefonisch mündlich mitgeteilt hat, fordern Sie von der Krankenkasse zunächst einen schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid an.
Sobald Ihnen der Änderungs- oder Ablehnungsbescheid vorliegt, prüfen Sie sofort gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt, ob die Ablehnungsgründe für Sie nachvollziehbar sind und ob Sie die Entscheidung der Krankenkasse akzeptieren wollen.
Sofern Sie bzw. Ihr Arzt die Entscheidung der Krankenkasse für nicht akzeptabel halten, bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende schriftliche Stellungnahme. Zur Arbeitserleichterung des Arztes bieten wir eine Formulierungshilfe für eine solche kurze Stellungnahme an.
Erstellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einen schriftlichen Widerspruch. Sie können ihn frei formulieren oder unsere Vorlage nutzen.
Wichtig ist, dass der Widerspruch eine Begründung enthält. Mit der Abfassung des Widerspruches können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen.
Über Ihren schriftlichen Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss Ihrer Krankenkasse, der Ihnen seine Entscheidung in einem Bescheid schriftlich mitteilt. Sofern in diesem Bescheid Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, erhalten Sie Ihr Hilfsmittel wie beantragt.
Sofern in dem Bescheid die Ablehnung Ihrer Versorgung bestätigt wird, die Krankenkasse also bei ihrer Ablehnungsentscheidung bleibt, haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse beim Sozialgericht zu verklagen.