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Fragen rund um die Verordnung

  • Werden die Geräte von der Kasse bezahlt?

    Unsere Elektrostimulationsgeräte sind für die ambulante und häusliche Behandlung konzipiert und als Hilfsmittel der Produktgruppe 09 anerkannt. In der Regel übernehmen die Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten.

  • Fallen für mich als Patient weitere Kosten an, wenn die Kasse das Gerät mietet?

    Gemäß Spitzenverband der Krankenkassen leisten Patienten eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Elektroden) zahlen Patienten 10 Prozent je Verbrauchseinheit, max. 10 Euro pro Monat.

  • Belastet das Rezept das Budgets meines Arztes?

    Bei unseren Geräten handelt es sich um Hilfsmittel. Diese belasten nach § 84 des Sozialgesetzbuches kein Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget.

  • Wie bekomme ich ein Folgerezept?

    Sie können bei Ihrem behandelnden Arzt ein Folgerezept ausstellen lassen.

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