Unsere Elektrostimulationsgeräte sind für die ambulante und häusliche Behandlung konzipiert und als Hilfsmittel der Produktgruppe 09 anerkannt. In der Regel übernehmen die Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten.
Gemäß Spitzenverband der Krankenkassen leisten Patienten eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Elektroden) zahlen Patienten 10 Prozent je Verbrauchseinheit, max. 10 Euro pro Monat.
Bei unseren Geräten handelt es sich um Hilfsmittel. Diese belasten nach § 84 des Sozialgesetzbuches kein Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget.
Sie können bei Ihrem behandelnden Arzt ein Folgerezept ausstellen lassen.